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Marihuana Konsum - Was ist ab 1.4.24 erlaubt?

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 31.03.2024, 18:19 Uhr
Presse-Ressort von: Jochen Behr Bericht 4777x gelesen
Vorsicht vor dem Konsum - es drohen strafrechtliche Fallen
Vorsicht vor dem Konsum - es drohen strafrechtliche Fallen   Bild: jcomp auf Freepik

Würzburg [ENA] Ab morgen und das ist kein Aprilscherz, wird der Konsum und der Anbau von Marihuana teillegalisiert. Was heißt das genau? Die meisten Bürger haben sich das Gesetz nicht durchgelesen. Daher drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn man folgende Dinge nicht beachtet.

1. Das Kaufen von Marihuana ist weiterhin in Deutschland verboten! Auch der Verkauf ist weiterhin verboten! Die Einfuhr von Marihuana ist weiterhin verboten! Deswegen heißt es ja auch Teil Legalisierung. Erlaubt ist das Anbauen von bis zu drei Cannabispflanzen. Ab morgen entweder zu Hause oder in so genannten Anbauvereinen von maximal 500 Personen. da der Anbau erst ab morgen erlaubt ist und so eine Pflanze circa drei Monate braucht, bis sie erntereif ist, kann also erst ab dem 1. Juli von dieser Pflanze legal konsumiert werden.

2. Das Verschenken von Marihuana an Freunde und Bekannte ist weiterhin verboten! Wer selber anbaut, darf laut dem Gesetz ab morgen von seinen eigenen Pflanzen, die er angebaut hat (maximal drei Stück) pro Monat 50 g Cannabis ernten. Diese 50 g muss er aber selber verbrauchen und darf es auch nicht verschenken. Also weder der Verkauf noch das Verschenken von eigens angebauten Cannabis ist in Deutschland legal!

3. Das Mitführen von selber angebautem Cannabis ist begrenzt auf je nach Alter unterschiedlichen Grammzahlen, genaueres dazu bitte noch mal im Gesetz nachlesen. Es ist auf keinen Fall erlaubt, dass die pro Monat erlaubten 50 g auch mit sich herum geführt werden. Hier unterscheidet der Gesetzgeber noch mal nach Altersklassen. Auch darf nur wie gesagt Derjenige, der selber angebaut hat von seinen eigenen Pflanzen, das Cannabis mit sich herum führen und kein anderer.

4. Der Konsum von Cannabis ist nicht überall in der Öffentlichkeit laut Gesetz ab April erlaubt. Hier bitte noch mal genaustens nachlesen. Zum Beispiel verboten ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7:00 Uhr früh und 20:00 Uhr abends. Auch Verboten zum Beispiel ist der Konsum in Sichtweite (wie viel Meter das genau sind, weiß nicht einmal die Polizei) von Schulen, Sportstätten, Schulen und Kindergärten.

5. Auch weiterhin verboten ist das Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabis Einfluss. Hier ist der THC Gehalt beim Rauchen ausschlaggebend, wie lange man davon noch unter Einfluss steht. Genau das ist das Problem in Deutschland. In den USA in den staatlich kontrollierten Abgabestellen ist das anders geregelt. Hier darf man pro Tag eine Tüte konsumieren und muss danach 6 Stunden warten, bis man wieder zum Beispiel ein Auto fährt. In Deutschland ist das leider nicht so genau geregelt.

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