Donnerstag, 02.05.2024 06:15 Uhr

Kein legaler Cannabiskonsum aktuell erlaubt!

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 02.04.2024, 21:41 Uhr
Presse-Ressort von: Jochen Behr Bericht 5187x gelesen

Würzburg [ENA] Derzeit kursieren Falschmeldungen bei diversen Medien, dass seit dem 1. April das Kiffen in der Öffentlichkeit legal sei. Wer das Gesetz mal genau durchgelesen hat, muss aber feststellen, dem ist nicht so! Es gibt derzeit kein legales Cannabis in Deutschland und somit kann auch kein legales Cannabis in Deutschland derzeit konsumiert werden! Folgendes ist daher zu beachten:

Privatpersonen können seit dem 1. April bei sich zu Hause bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Es dauert mindestens 8-12 Wochen, bis so eine Cannabispflanze herangewachsen ist und geerntet werden kann. Daher stellt sich mir die Frage, wie soll derzeit in Deutschland legal Cannabis konsumiert werden (so wie es derzeit sehr viele Medien berichten), wenn man noch gar kein legales Cannabis derzeit ernten kann? Ergo ist derzeit weiterhin illegales Cannabis im Umlauf durch Drogendealer, dass bei einer Polizeikontrolle dann beschlagnahmt wird und eine Strafanzeige erfolgt.

Des Weiteren ist zu beachten, dass ja nicht überall in der Öffentlichkeit Cannabis konsumiert werden darf. Die so genannten roten Zonen gerade in Städten sind so stark aus geprägt, dass es ohne eine App fast unmöglich ist, sich daran zu halten, ob man sich gerade in einer roten Zone befindet oder nicht. Dazu kommt auch noch, dass das Kiffen in der Nähe von Minderjährigen auch nicht erlaubt ist. Wie das praktisch umzusetzen ist, bleibt fraglich, denn wenn man sich theoretisch jetzt in einer Zone befinden würde, in der grundsätzlich das Kiffen erlaubt ist aber dann zum Beispiel eine Mutter mit einem minderjährigen Kind an einem vorbei laufen würde, wäre dann in diesem Moment ja das Kiffen nicht mehr erlaubt.

Ergo müsste also dann der Drogen Konsument laut schreien, wenn er Minderjährige sieht, dass sich diese ihm nicht nähern dürfen, während er seine Drogen konsumiert in der Öffentlichkeit? Man sieht also das gesamte Gesetz ist sowas von Gaga. Die Polizei soll das ganze umsetzen in Sachen Kontrollen was aber derzeit recht schwierig ist, da das Gesetz so schwammig formuliert wurde. Damit jemand nicht ungewollt eine Straftat begeht, wäre es natürlich am Sinnvollsten das Ganze gleich sein zu lassen! Auch hier kann man nicht den Alkohol direkt vergleichen mit dem Konsum von thc-haltigen Cannabis. Der Abbau von THC im Blut verläuft nichts proportional zur vergangenen Zeit, wie das beim Alkohol im Blut passiert.

Zum Thema Cannabis und Fahrtüchtigkeit äußert sich die Pressestelle der Polizei. Unterfranken wie folgt: „Mit Blick auf die Verkehrsteilnahme ist insbesondere zu bedenken, dass im Unterschied zum körpereigenen Abbau von Alkohol, der Abbau von THC keiner Regelmäßigkeit unterliegt. Der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit nach erfolgtem Cannabiskonsum ist für Konsumentinnen und Konsumenten daher nur schwer abschätzbar, ein Mischkonsum mit Alkohol macht dies noch unberechenbarer. Gem. § 24 a StVG liegt ein Verstoß vor, sofern der aktuell geltende analytische Grenzwert ab 1,0 ng/ml Blutserum THC anliegt.“

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