Donnerstag, 02.05.2024 15:54 Uhr

Ramadan in der Abschiebehaft

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Manching/Ingolstadt, 23.03.2024, 09:26 Uhr
Presse-Ressort von: Jochen Behr Bericht 4882x gelesen

Manching/Ingolstadt [ENA] Ramadan in der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA): Seit Beginn des Ramadans ermöglicht es das LfAR den Insassen der kTA, im Rahmen der freien Religionsausübung, am muslimischen Fastenmonat teilzunehmen. Wer in dieser Zeit fastet, bekommt, anstatt zu den üblichen Essenszeiten, seine allgemein nach muslimischen Vorschriften („halal“) zubereitete Verpflegung nach Sonnenuntergang bereitgestellt.

Um 22 Uhr werden dann ein weiteres Mal hauptsächlich traditionell typische Speisen, wie Fladenbrot, Datteln und andere Obstsorten, verteilt. Besonders wird in dieser Zeit von den Insassen die alltägliche Möglichkeit geschätzt, gemeinsam zu speisen. Die Teilnehmer des Ramadans können sich, sofern sie das möchten, zu festen Zeiten im Gemeinschaftsraum bis zu fünfmal am Tag zum gemeinsamen Gebet einfinden. Zum Fest des Fastenbrechens, dem Zeitpunkt, ab welchem teilnehmende Muslime auch wieder am Tag essen dürfen, werden typisch orientalische Süßigkeiten und Gebäck bereitgestellt.

Darüber hinaus werden in der kTA, selbstverständlich auch außerhalb des Ramadans und unabhängig von der Religion, auf Wunsch Gebetsbücher und Sajadahs (Gebetsteppiche), Bibeln oder der Talmud ausgegeben. (Eine Information der PRESSESTELLE, Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen, Dienstsitz Manching, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt), Webseite: https://www.lfar.bayern.de/presse/aktuelles/

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